- Verwaltungsstrafrecht und somit Abgabebetrug nur anwendbar, wenn Kompetenz der Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen einer Bundesverwaltungsbehörde übertragen
- Verfolgung von Steuerdelikten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern grundsätzlich nur durch kantonale Steuerbehörden
- Abgabebetrug möglich insbesondere bei Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelabgaben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.