- Erben treten in die steuerrechtliche Stellung des Erblassers ein
- Keine Belangung der Erben für Steuerbussen/Freiheitsstrafen des Erblassers möglich
Aber: Pflicht der Erben zur Bezahlung der Nachsteuern (inkl. Verzugszinsen) des Erblassers. Unter gewissen Voraussetzungen Anwendung einer vereinfachten Nachbesteuerung.