Haftung des einen Ehegatten für Steuerdelikte begangen durch anderen Ehegatten:
- Ehegatten unterliegen der gemeinsamen Nachsteuerpflicht (da gemeinsam besteuert). Solidarische Haftung für die Nachsteuern » Nachsteuerverfahren
- Keine gemeinsame Bestrafung (jeder Ehegatte wird nur wird nur für die Hinterziehung seiner eigenen Steuerfaktoren gebüsst)
Vorbehalten bleibt eine Teilnahmehandlung (Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung) des einen Ehegatten.