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Steuerstrafrecht

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Steuerhinterziehung/Steuerbetrug von ausländischen Steuerbehörden durch Steuervertreter/Dritter

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Strafbarkeit Steuervertreter/Dritter bei Steuerdelikt gegen ausländische Steuerbehörden:

  • Keine Strafbarkeit des Steuervetreters/Dritten nach schweizerischem Steuerstrafrecht, da nur für schweizerische Steuern anwendbar
  • Keine Strafbarkeit des Steuervetreters/Dritten nach schweizerischem Strafrecht, da gemeines Strafrecht nicht anwendbar, wenn Täuschung der Steuerbehörde nicht nach Steuerstrafrecht strafbar (BGE 110 IV 24)

Strafbarkeit nach ausländischem Steuerstrafrecht jedoch möglich.

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