Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens
Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung
Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren
Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens
Verfahren parallel zum steuerstrafrechtlichen Verfahren
Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen
Hinweis:
Bestrafung des Steuerpflichtigen aufgrund eines Steuerdeliktes möglich, auch wenn die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren nicht gegeben sind
Einleitung eines Nachsteuerverfahrens nur möglich im Zusammenhang mit Verfolgung eines Steuerdeliktes, d.h. kein Nachsteuerverfahren ohne (fahrlässiges oder vorsätzliches) Verschulden des Steuerpflichtigen