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Steuerstrafrecht

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Definition und Bedeutung

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens
  • Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung
  • Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren
  • Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens
  • Verfahren parallel zum steuerstrafrechtlichen Verfahren
  • Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen

Hinweis:

  • Bestrafung des Steuerpflichtigen aufgrund eines Steuerdeliktes möglich, auch wenn die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren nicht gegeben sind
  • Einleitung eines Nachsteuerverfahrens nur möglich im Zusammenhang mit Verfolgung eines Steuerdeliktes, d.h. kein Nachsteuerverfahren ohne (fahrlässiges oder vorsätzliches) Verschulden des Steuerpflichtigen

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