- Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss.
- Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen einer Scheinfirma um kleineren Gewinn einer Gesellschaft und somit tiefere Steuerbelastung zu erzielen.
Merke:
Steuerbehörden können die steuerliche Anerkennung einer juristischen Person verweigern, wenn diese offensichtlich ausschliesslich dazu dient, Steuern zu umgehen.
Zudem können auch im internationalen Verhältnis mit der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen Strafverfahren wegen Steuerbetrug eröffnet werden.