Einleitung
Die Selbstanzeige folgt der (späten) Erkenntnis des Steuerpflichtigten, nicht oder zu tief deklarierte Einkommen und Vermögenswerte dem Fiskus zu melden:
Steuerstrafrecht Schweiz: Steuerwiderhandlung – Steuerhinterziehung - Steuerbetrug
Die Selbstanzeige folgt der (späten) Erkenntnis des Steuerpflichtigten, nicht oder zu tief deklarierte Einkommen und Vermögenswerte dem Fiskus zu melden:
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CH-8001 Zürich