- Steuerpflichtiger zeigt sich bei den Steuerbehörden selber an und gesteht somit eine Steuerhinterziehung
- Steuerpflichtiger erhofft sich dadurch einer Steuerstrafverfolgung zu entgehen resp. eine reduzierte Strafe zu erhalten
Steuerstrafrecht Schweiz: Steuerwiderhandlung – Steuerhinterziehung - Steuerbetrug
Grossmünsterplatz 9
CH-8001 Zürich