Voraussetzungen für eine Selbstanzeige:
- Anzeige des Steuerpflichtigen/Anstifter/Gehilfen nach vollendetem Steuerhinterziehung
- Steuerpflichtige rechnet nicht mit Entdeckung der Steuerhinterziehung
- Spontane Entscheidung des Steuerpflichtigen zur Selbstanzeige
- Anzeige umfasst sämtliche bisher nicht deklarierten Einkommens- und Vermögenswerte