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Steuerstrafrecht

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Straftatbestands-Konkurrenz mit Steuerhinterziehung / Steuerbetrug

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einer Steuerhinterziehung oder einem Steuerbetrug liegt stets auch eine Verletzung von Verfahrenspflichten vor.

Die Strafbarkeit aus Verletzung der Verfahrenspflichten (Steuerwiderhandlung) steht wie folgt im Verhältnis zur Strafbarkeit von Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug:

  • Grundsatz / unechte Konkurrenz
    • Der Straftatbestand aus Steuerwiderhandlung wird durch die Steuerhinterziehung oder den Steuerbetrug konsumiert (unechte Konkurrenz)
  • Ausnahme / echte Konkurrenz
    • Wurde die Steuerhinterziehung oder der Steuerbetrug erst nach Ausfällung einer Strafe für die Steuerwiderhandlung festgestellt, liegt keine Konsumation vor

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