Die gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit juristischer Personen befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Art 181:
Art. 181
1 Werden mit Wirkung für eine juristische Person Verfahrenspflichten verletzt, Steuern hinterzogen oder Steuern zu hinterziehen versucht, so wird die juristische Person gebüsst.