Voraussetzungen für die Strafbarkeit juristischer Personen:
- Strafbarkeit jur. Personen gesetzlich festgelegt
- Verletzung von Verfahrenspflichten oder (versuchte) Steuerhinterziehung
- Verschulden eines Organs nachweisbar
Vorbehalt der alleinigen Bestrafung der handelnden Organe oder Vertreter.
Merke:
Eine juristische Person kann nicht wegen Steuerbetrug strafbar sein.