Vorgesehene Strafe bei Abgabebetrug:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder
- Geldstrafe (Maximalstrafe nach Tagessatzsystem CHF 1’080’000) oder
- Busse bis CHF 30’000
Zudem ist der hinterzogene Steuerbetrag (inkl. Verzugszinsen) zu bezahlen, sofern die Voraussetzungen für Nachsteuerverfahren gegeben.