Vorgesehene Strafe bei Steuerbetrug:
- Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder
- Geldstrafe (Maximalstrafe nach Tagessatzsystem CHF 1’080’000) oder
- Busse bis CHF 30’000
Zudem Bezahlung des hinterzogenen Steuerbetrags (inkl. Verzugszinsen), sofern die Voraussetzungen für Nachsteuerverfahren gegeben.
Neben Steuerbetrug regelmässig auch Bestrafung wegen Steuerhinterziehung.
Merke:
In Praxis wird in der Regel zuerst Nachsteuer bestimmt und Steuerpflichtiger wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Zuletzt wird Strafanzeige wegen Steuerbetrug erhoben.
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stehen in echter Konkurrenz zueinander, d.h. Steuerpflichtiger kann sowohl für Steuerhinterziehung und zusätzlich für Steuerbetrug verurteilt und bestraft werden.