Vorgesehene Strafe bei Veruntreuung von Quellensteuern:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder
- Geldstrafe (Maximalstrafe nach Tagessatzsystem CHF 1’080’000) oder
- Busse bis CHF 30’000
Zudem Bezahlung des hinterzogenen Steuerbetrags (inkl. Verzugszinsen), sofern die Voraussetzungen für Nachsteuerverfahren gegeben.